Häusliche Krankenpflege

Durch Erkrankungen oder den natürlichen Alterungsprozess können körperliche und geistige Einschränkungen den Alltag so sehr erschweren, dass man auf Hilfe angewiesen ist. Wir leisten individuelle Pflege- und Unterstützungsleistungen, damit hilfebedürftige Menschen weiterhin ein möglichst unbeschwertes und würdevolles Leben in ihrer vertrauten Umgebung genießen können.

Wir beraten Sie gern zu den verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und Leistungen der privaten oder gesetzlichen Versicherungen. Je nach Pflegegrad und individuellen Gegebenheiten können die Kosten für viele Leistungen übernommen oder erstattet werden.

Sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie gerne individuell nach Ihren Bedürfnissen.

Übersicht über unser Leistungsangebot

Behandlungspflege §37 SGB V

Die Behandlungspflege gilt als eine medizinische Leistung, die von einem Arzt verordnet wird. Die Sicherstellung der medizinischen Versorgung ist wiederum durch examinierte Pflegefachkräfte oder Pflegekräften mit Zusatzqualifikation durchzuführen. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen (nach SGB V).

Zu den Leistungen der Behandlungspflege zählen unter anderem z.B.: Medikamentengabe, Kompressionsstrümpfe/ -verbände anlegen, Wundversorgung, Verabreichen von Injektionen, Puls-, Blutzucker- und Blutdruckmessung

Grundpflege §36 SGB XI

Jeder Mensch kann pflegedürftig sein oder aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse oder altersbedingt pflegebedürftig werden. Sowohl kurzfristig als auch langfristig sind möglicherweise grundlegende Dinge wie die Nahrungsaufnahme, Haushaltsführung oder Körperpflege nicht mehr selbstständig möglich. Unsere Pflegekräfte sind für diese Lebensumstände ausgebildet und unterstützen unsere Patientinnen und Patienten bestmöglich dabei, den Alltag zu meistern und ein angenehmes Leben zu führen.

Verhinderungspflege §39 SGB XI

Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen privaten, beruflichen oder sonstigen Gründen an der Pflege oder Unterstützung ihrer Angehörigen gehindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die notwenigen Pflegeleistungen. Wir unterstützen hierbei gerne ganz individuell und bedürfnisorientiert.

Entlastungsleistung §45 SGB XI

Sobald ein Pflegegrad vorliegt, stehen 125,00€/ Monat für Entlastungsleistung zur Verfügung. Wir unterstützen Sie gerne und beraten Sie bezüglich individueller Unterstützungsmöglichkeiten z.B.: im Rahmen der Hauswirtschaft oder in Form von Betreuungsangeboten.

Beratungshausbesuche §37 SGB XI

Sobald ein Pflegegrad vorliegt, werden seitens der Pflegekassen Beratungsbesuche vorgesehen. Für den Pflegegrad 2-3 muss dieser halbjährlich und bei Pflegegrad 4-5 vierteljährlich erfolgen. Zu diesen Besuchen können Sie uns Ihre individuellen Anliegen übermitteln. Wir beraten gerne über die bedürfnisorientierten Unterstützungsmöglichkeiten z.B.: Hilfsmittel, Pflegeleistungen, Entlastungsleistungen, Wohnraumanpassungen, Versorgungsformen wie Tages-/ Nachtpflege, Rehabilitationsleistungen u.v.m.. Ebenso erfassen wir, ob die aktuelle Pflege- und Betreuungssituation sichergestellt ist.

Sonstige / Private Leistungen

Wir bieten zusätzlich zu den Kassenleistungen verschiedene Unterstützungsangebote z.B.: Servicepakete für Rezept-/ Verordnungsbestellungen und -versorgung, Chipkarten einlesen, Hilfe beim Ausfüllen von Dokumenten, Begleitung bei Begutachtungen oder Krankenhauseinweisungen/ -entlassungen, Hausnotruf mit 24 Stunden Bereitschaft usw.